{"id":7696,"date":"2025-06-30T10:56:01","date_gmt":"2025-06-30T10:56:01","guid":{"rendered":"https:\/\/wp.azde2.ork1.de\/agb\/"},"modified":"2026-03-31T12:21:51","modified_gmt":"2026-03-31T12:21:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/or-technology.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"    <div class=\"testimonials_section\"  style=\" margin-top:20px;\" >\r\n        <div class=\"container\">\r\n            <div class=\"top_center_info\">\r\n                <h2><\/h2>\r\n                <h1 style=\"text-align: left;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<h2 style=\"text-align: left;\">1. Allgemeines<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Oehm und Rehbein GmbH (\u201eOehm und Rehbein\u201c). Sp\u00e4testens mit der Inanspruchnahme von Leistungen von Oehm und Rehbein erkl\u00e4rt sich der Kunde mit den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einverstanden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.2 Entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdr\u00fccklichen Widerspruch, selbst im Falle der Kenntnis und Lieferung, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Oehm und Rehbein hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragsbest\u00e4tigung auf seine Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist und diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.3 Individuelle Vereinbarungen und Angaben haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Oehm und Rehbein haben wiederum Vorrang vor weiteren erg\u00e4nzenden Allgemeinen Bedingungen von Oehm und Rehbein, wie die Allgemeinen technischen Voraussetzungen und Hinweise f\u00fcr Bestellungen sowie die Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr Dienstleistungsvereinbarungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.4 Soweit Software von Drittherstellern in den Vertragsumfang einbezogen wird, sind die Lizenzbestimmungen des Drittherstellers Vertragsbestandteil und vom Kunden einzuhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.5 Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen von Vertr\u00e4gen, die bereits abgeschlossen sind und den Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Oehm und Rehbein GmbH unterliegen, bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">2. Angebot und Vertragsschluss<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">2.1 Angebote von Oehm und Rehbein sind &#8211; insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Lieferm\u00f6glichkeit und Nebenleistungen &#8211; freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">2.2 Oehm und Rehbein beh\u00e4lt sich vor, \u00c4nderungen der Angebotsunterlagen bzw. der Auftragsbest\u00e4tigung vorzunehmen, wenn diese zur Einhaltung rechtlicher oder technischer Normen nicht zu vermeiden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">3. Leistungen durch Dritte<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">Oehm und Rehbein ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">4. Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">Ist der Kunde Kaufmann, ist er daf\u00fcr verantwortlich, die gelieferte Software, Softwareteile oder Hardware nach Erhalt unverz\u00fcglich auf Fehler zu testen und zu untersuchen. Erkennbare Fehler sind Oehm und Rehbein unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">5. Preise<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschlie\u00dflich Verpackung und Frachtspesen. Ma\u00dfgebend sind die Preise der Auftragsbest\u00e4tigung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, f\u00fcr die nicht ausdr\u00fccklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung g\u00fcltigen Listenpreisen berechnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">5.2. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme jeweils g\u00fcltigen Preisliste berechnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">5.3 Oehm und Rehbein ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine l\u00e4ngere Lieferfrist als 4 Monate ab schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung vereinbart ist. In diesem Falle wird Oehm und Rehbein ein neues Angebot mit den zum Zeitpunkt der Lieferung g\u00fcltigen Preisen erstellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">6. Lieferung und Lieferfrist<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">6.1 Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Waren \u201eEx Works\u201c (Ab Werk) am Sitz von Oehm und Rehbein gem\u00e4\u00df den Vorschriften der INCOTERMS 2020, sodass der Gefahren\u00fcbergang mit \u00dcbergabe an den Kunden bzw. vom Kunden beauftragte Dritte erfolgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">6.2 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zul\u00e4ssig. Diese sind grunds\u00e4tzlich als selbstst\u00e4ndiges Gesch\u00e4ft anzusehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">6.3 Die von Oehm und Rehbein genannten Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder elektronisch als verbindlich zugesagt wurden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">6.4 Die Festlegung des Liefertermins erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem Kunden und Oehm und Rehbein. Der Liefertermin wird schriftlich oder elektronisch von beiden Parteien best\u00e4tigt. Eine \u00c4nderung des vereinbarten Liefertermins kann vom Kunden letztmals bis zu vier Wochen vor dem urspr\u00fcnglich festgelegten Liefertermin verlangt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine \u00c4nderung des Liefertermins nur noch mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung von Oehm und Rehbein m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">6.5 Auftrags\u00e4nderungen f\u00fchren zur Aufhebung vereinbarter Liefertermine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">6.6 Liefer- und Leistungsfristen verl\u00e4ngern sich angemessen im Falle h\u00f6herer Gewalt und allen sonst von Oehm und Rehbein nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder bei Aussperrung bei Oehm und Rehbein, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">7. Annahmeverzug<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">7.1 Mit der \u00dcbergabe der bestellten Hardware und\/oder Software bei dem vereinbarten Liefertermin geht diese auf den Kunden \u00fcber. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde bei dem vereinbarten Liefertermin die Annahme verweigert oder der Kunde den vereinbarten Liefertermin aus Gr\u00fcnden vers\u00e4umt hat, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, wie beispielsweise unvollst\u00e4ndige oder fehlerhafte Angaben, Verz\u00f6gerungen bei der Bereitstellung von Informationen oder fehlende Anwesenheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.2 Soweit die Standard- oder Individual-Software von Oehm und Rehbein installiert wird, wird der Kunde diese \u2013 auf Verlangen von Oehm und Rehbein \u2013 gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Oehm und Rehbein unverz\u00fcglich testen. L\u00e4uft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverz\u00fcglich schriftlich die Abnahme erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.3 Oehm und Rehbein kann im Falle der Nichtannahme oder Nichtabnahme durch den Kunden die ihr zustehenden gesetzlichen Rechte geltend machen. Kommt der Kunde mit der Annahme oder Abnahme bestellter Waren in Verzug, so ist Oehm und Rehbein nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von h\u00f6chstens 14 Tagen dar\u00fcber hinaus berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Verlangt Oehm und Rehbein Schadensersatz, betr\u00e4gt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Oehm und Rehbein GmbH einen h\u00f6heren Schaden nachweist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">8. Gew\u00e4hrleistung<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">8.1 F\u00fcr die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Soft- und Hardware geltend die gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt der Geltendmachung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt und zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.2 Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielf\u00e4ltigen Anwendungsm\u00f6glichkeiten und die Komplexit\u00e4t von Software in der Regel nicht vollkommen fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Oehm und Rehbein erbringt ihre Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung allgemein anerkannten Regeln der Technik und der branchen\u00fcblichen Sorgfalt. Oehm und Rehbein \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung bez\u00fcglich Kompatibilit\u00e4t mit Software- oder Hardwarekomponenten des Kunden, die sich von den in der Leistungsbeschreibung ausdr\u00fccklich genannten Komponenten unterscheiden. Vereinbarte Beschaffenheit ist nicht die v\u00f6llige Fehlerfreiheit der Software, sondern nur, dass die Software keine solchen Programmfehler aufweist, die ihre vertraglich vereinbarte Nutzbarkeit mehr als nur geringf\u00fcgig beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.3 Oehm und Rehbein gew\u00e4hrleistet, dass die Software bei vertragsgem\u00e4\u00dfem Einsatz ihrer Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe entspricht und nicht mit M\u00e4ngeln behaftet ist, die die Tauglichkeit der Software f\u00fcr den vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeintr\u00e4chtigen. Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als M\u00e4ngel.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.4 Von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind M\u00e4ngel, die nicht von Oehm und Rehbein zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere f\u00fcr M\u00e4ngel von Materialien oder Software, die vom Kunden bereitgestellt werden. Oehm und Rehbein ist nicht zur Gew\u00e4hrleistung verpflichtet, wenn Fehler der Hardware oder Software nach \u00c4nderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, nach Bedienungsfehlern, nach Eingriffen in die Hardware oder das Softwareprogramm (wie Ver\u00e4nderungen, Anpassungen, Verbindung mit anderen Programmen) und\/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Fehler bereits bei der \u00dcbergabe der Vertragssoftware vorlagen oder mit vorstehend genannten Ereignissen in keinem urs\u00e4chlichen Zusammenhang stehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.5 Soweit Oehm und Rehbein im Rahmen seiner Leistungsverpflichtung keine Installation, Schulung und Einweisung in die Bedienung der gelieferten Software und\/oder Hardware vornimmt, ist der Kunde f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Installation und Bedienung der gelieferten Soft- und Hardware selbst verantwortlich. Nimmt Oehm und Rehbein auf Kundenwunsch eine Installation ihrer Software auf Fremdhardware vor, so tr\u00e4gt der Kunde das Risiko sowie die Kosten f\u00fcr den Zeitaufwand, den die Installation der Software erfordert. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr Drittsoftware.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.6 Oehm und Rehbein ist berechtigt, den Mangel nach ihrer Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung zu beheben. Bei einer Nachbesserung von Software kann Oehm und Rehbein die Nacherf\u00fcllung durch \u00dcberlassung eines neuen Releases leisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.7 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist eine Neulieferung oder Nachbesserung verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherf\u00fcllung unzumutbar ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.8 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind schriftlich, wobei Textform gen\u00fcgt, geltend zu machen; sie m\u00fcssen eine genaue Beschreibung des ger\u00fcgten Mangels enthalten. Oehm und Rehbein wird nach Eingang der M\u00e4ngelr\u00fcge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Ma\u00dfnahmen ergreifen, wie beispielsweise die \u00dcbersendung von Datentr\u00e4gern oder Informationsbl\u00e4ttern, welche die Fehlerbehebung erm\u00f6glichen. Die M\u00e4ngelbeseitigung durch Oehm und Rehbein kann auch durch schriftliche, elektronische oder telefonische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.9 Sollte sich ein vom Kunden gemeldeter Mangel als tats\u00e4chlich nicht vorhanden ergeben bzw. der Mangel nicht auf Software, Softwareteile oder Hardware von Oehm und Rehbein zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, f\u00fcr die eine Gew\u00e4hrleistung geltend gemacht wird, ist Oehm und Rehbein berechtigt, dem Kunden den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste von Oehm und Rehbein in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.10 Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4 seiner Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht bei Annahme der Ware nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Ver\u00e4nderungen an gelieferter Soft- oder Hardware vorgenommen, so erlischt der Gew\u00e4hrleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Ver\u00e4nderungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.11 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verj\u00e4hren Anspr\u00fcche wegen Sach- und\/oder Rechtsm\u00e4ngeln innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Dies gilt nicht im Fall von Ziffer 9.6 oder wenn ein Mangel vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, oder wenn der Kunde Sch\u00e4den aus Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit geltend macht, die auf den Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, oder wenn sich der Mangel aus der Verletzung einer Garantie ergibt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.12 Innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist werden Hardwarereparaturen ausschlie\u00dflich bei Oehm und Rehbein vorgenommen. In dem Gew\u00e4hrleistungszeitraum tr\u00e4gt Oehm und Rehbein auch die \u00fcblichen Transportkosten f\u00fcr den Versand der Hardware (ausschlie\u00dflich Eil- und Sondertransporte).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">8.13 Oehm und Rehbein haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an aufgezeichneten Daten und installierter Software. F\u00fcr eine Datenrekonstruktion stellt der Kunde Oehm und Rehbein jeweils seine letzte komplette Datensicherung des Systems zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">9. Minderung des Kaufpreises oder R\u00fccktritt<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">9.1 Ist Oehm und Rehbein mit der Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche erm\u00f6glicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Oehm und Rehbein eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen erm\u00f6glicht. Ist Oehm und Rehbein auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.2 Das Abwarten von Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn Oehm und Rehbein die Nacherf\u00fcllung ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.3 Die Nacherf\u00fcllung gilt nach dem zweiten Nacherf\u00fcllungsversuch noch nicht als endg\u00fcltig fehlgeschlagen. Oehm und Rehbein steht w\u00e4hrend der Nachfristen die Anzahl der Nacherf\u00fcllungsversuche frei.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.4 Neben R\u00fccktritt oder Minderung des Kaufpreises kann der Kunde, wenn Oehm und Rehbein ein Verschulden trifft, Schadenersatz statt der Leistung geltend machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.5 Im Falle des berechtigten R\u00fccktritts ist Oehm und Rehbein berechtigt, f\u00fcr die durch den Kunden gezogenen Nutzungen aus der Anwendung der Software, Softwareteile und\/oder Hardware in der Vergangenheit bis zur R\u00fcckabwicklung eine angemessene Entsch\u00e4digung zu verlangen. Diese Nutzungsentsch\u00e4digung wird auf der Basis einer vier-j\u00e4hrigen Nutzungszeit der Software, Softwareteile und\/oder Hardware ermittelt, wobei ein angemessener Abzug f\u00fcr die Wertminderung der gelieferten Ware aufgrund des Mangels, der zum R\u00fccktritt gef\u00fchrt hat, vorgesehen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.6 Im Falle der Arglist und im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie durch Oehm und Rehbein bleiben die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel unber\u00fchrt. Dies gilt auch, wenn ein Mangel vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde oder wenn der Kunde Sch\u00e4den aus Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit geltend macht, die auf den Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">10. Ma\u00dfnahmen bei behaupteten Rechtsm\u00e4ngeln<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">10.1 Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten durch die Software, deren Bezeichnung oder deren Dokumentation gegen den Kunden geltend, wird der Kunde Oehm und Rehbein dar\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und Oehm und Rehbein die Verteidigung gegen diese Anspr\u00fcche \u00fcberlassen. Dabei wird der Kunde Oehm und Rehbein jegliche zumutbare Unterst\u00fctzung gew\u00e4hren. Insbesondere wird der Kunde Oehm und Rehbein s\u00e4mtliche erforderlichen Informationen \u00fcber den Einsatz und eventuelle Bearbeitung der Software-Programme m\u00f6glichst schriftlich \u00fcbermitteln und alle erforderlichen Unterlagen dazu Oehm und Rehbein \u00fcberlassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">10.2 Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann Oehm und Rehbein nach ihrer Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass sie<br \/>\na) von dem \u00fcber das Schutzrecht Verf\u00fcgungsberechtigten zu Gunsten des Kunden f\u00fcr die Zwecke dieses Vertrages ausreichende Nutzungsrechte erwirkt, oder<br \/>\nb) die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit f\u00fcr den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion \u00e4ndert, oder<br \/>\nc) die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit f\u00fcr den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine andere Software austauscht, deren vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt, oder<br \/>\nd) einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgem\u00e4\u00dfer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">11. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">11.1 Oehm und Rehbein haftet auf Schadenersatz aus jeglichem Rechtsgrund der H\u00f6he nach entsprechend den folgenden Bestimmungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.2 Oehm und Rehbein ist unbeschr\u00e4nkt haftbar f\u00fcr Sch\u00e4den, die von Oehm und Rehbein oder einem ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.3 Bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit ist Oehm und Rehbein unbeschr\u00e4nkt haftbar, auch bei einer einfach fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seitens Oehm und Rehbein oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.4 Unbegrenzt der H\u00f6he nach ist die Haftung auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von Oehm und Rehbein zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Fehlen einer von Oehm und Rehbein zugesicherten Eigenschaft hervorgerufen wurden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.5 Im \u00dcbrigen haftet Oehm und Rehbein GmbH unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Pflichten im Sinne von \u00a7\u00b0241 Abs. 2 BGB, soweit die Leistungen f\u00fcr den Kunden nicht mehr zumutbar sind, sowie f\u00fcr eine anf\u00e4ngliche Unm\u00f6glichkeit und andere F\u00e4lle der zwingenden gesetzlichen Haftung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.6 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Oehm und Rehbein, wenn keiner der in Ziffer 11.2 bis 11.5 genannten F\u00e4lle gegeben ist, der H\u00f6he nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.7 Jede weitere Haftung auf Schadenersatz wird ausgeschlossen, insbesondere wird die Haftung unabh\u00e4ngig von Verschulden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erstreckt sich auch jeweils auch auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis, unerlaubter Handlung sowie Anspr\u00fcche auf Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7 284 BGB.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.9 Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von Oehm und Rehbein als auch auf ein Verschulden des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.10 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl den unbefugten physischen als auch unbefugten digitalen Zugriff auf die vertragliche Hardware und\/oder Software durch geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist daf\u00fcr verantwortlich, angemessene Sicherheitsma\u00dfnahmen zu implementieren, um die Hardware und\/oder Software vor etwaigen Cyberangriffen zu sch\u00fctzen. Au\u00dferdem hat der Kunde sicherzustellen, dass alle Zugriffsberechtigungen, Passw\u00f6rter, Verschl\u00fcsselungen und sonstige Sicherheitsmechanismen aktiviert und in angemessener Weise verwaltet und regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert werden. Oehm und Rehbein \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch den unbefugten Zugriff auf die vertragliche Hardware und\/oder Software durch Cyberangriffe entstehen, sofern diese Sch\u00e4den auf eine mangelnde Umsetzung angemessener Sicherheitsvorkehrungen seitens des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.11 Der Kunde ist f\u00fcr eine regelm\u00e4\u00dfige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Oehm und Rehbein haftet nicht f\u00fcr den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer, vom Kunden zu vertretender Datensicherung nicht eingetreten w\u00e4re. Eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung wird angenommen, wenn der Kunde nachweislich t\u00e4glich Daten sichert und damit gew\u00e4hrleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden k\u00f6nnen. Bei einem von Oehm und Rehbein verschuldeten Datenverlust \u2013 soweit nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verschuldet \u2013 haftet Oehm und Rehbein ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus den vom Kunden erstellten Sicherungskopien und f\u00fcr die Wiederherstellung solcher Daten, die auch im Falle einer ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen w\u00e4ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.12 F\u00fcr den Fall, dass Oehm und Rehbein die geschuldete Leistung aufgrund h\u00f6herer Gewalt, Streiks, Unruhen oder von Oehm und Rehbein nicht zu vertretenden sonstigen St\u00f6rungen nicht erbringen kann, ist Oehm und Rehbein von seiner Leistungspflicht befreit. Oehm und Rehbein haftet nicht f\u00fcr aus diesen Leistungsunterbrechungen resultierende Sch\u00e4den und\/oder Folgesch\u00e4den.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.13 Die Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden gegen Oehm und Rehbein verj\u00e4hren innerhalb von 2 Jahren. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des sch\u00e4digenden Ereignisses.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.14 Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen nur dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn Oehm und Rehbein die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung geringf\u00fcgig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">12. Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">12.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Zahlungen der Preise bei \u00dcbergabe bzw. Abnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 6 und 7 zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">12.3 Aufrechnung bzw. Zur\u00fcckhaltung ist nur zul\u00e4ssig, wenn Gegenanspr\u00fcche von Oehm und Rehbein schriftlich anerkannt wurden oder gerichtlich bzw. rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">12.4 Schuldet der Kunde mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden Zahlung zun\u00e4chst seine Verbindlichkeiten aus Lizenzvertr\u00e4gen, dann aus sonstigen von Oehm und Rehbein erbrachten Leistungen und Lieferungen und dann seine Verbindlichkeiten aus Pflegevertr\u00e4gen und sonstigen Dauerschuldverh\u00e4ltnissen getilgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">12.5 Der Kunde ist ungeachtet der gew\u00e4hlten Zahlungsmodalit\u00e4t zur Zahlung der vereinbarten Preise verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht unabh\u00e4ngig davon, ob die vom Kunden abgeschlossene Finanzierung, Leasing oder eine andere Zahlungsform aus irgendeinem Grund nicht zu Stande kommt. Selbst im Falle des Wegfalls der Finanzierung oder einer anderen Zahlungsmodalit\u00e4t bleibt der Kunde in vollem Umfang haftbar und verpflichtet, die vereinbarten Preise zu begleichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">12.6 Ohne dass es einer Mahnung bedarf, ger\u00e4t der Kunde 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Oehm und Rehbein berechtigt, Zinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 Abs. 2 BGB als Verzugsschaden zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">13. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">13.1 Oehm und Rehbein beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen gelieferten Hardwareprodukten bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die uneingeschr\u00e4nkten Rechte zur Nutzung der Software werden vorbehaltlich der vollst\u00e4ndigen und vorbehaltlosen Zahlung des Kaufpreises erteilt. Solange diese Bedingung nicht erf\u00fcllt ist, werden die Nutzungsrechte nur befristet erteilt und k\u00f6nnen von Oehm und Rehbein durch eine Vertragsk\u00fcndigungserkl\u00e4rung widerrufen werden. Sollte Oehm und Rehbein ihr Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen, so erlischt das Softwarenutzungsrecht des Kunden, sobald dieses Zur\u00fcckbehaltungsrecht wirksam wird, sofern Oehm und Rehbein dem Kunden nichts Gegenteiliges mitteilt. Der Kunde ist auch verpflichtet, in diesem Fall alle von ihm angefertigten Programmkopien zu l\u00f6schen und alle vorhandenen Originaldatentr\u00e4ger zur\u00fcckzugeben oder zu vernichten. Die von Oehm und Rehbein gelieferten Hardwareprodukte sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend \u201eVorbehaltsware\u201c genannt. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung s\u00e4mtlicher aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen von Oehm und Rehbein in einer laufenden Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt f\u00fcr Oehm und Rehbein unentgeltlich zu verwahren und auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Anspr\u00fcche aus den Versicherungsvertr\u00e4gen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Oehm und Rehbein ab. Oehm und Rehbein GmbH nimmt die Abtretung an.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware entstehenden Forderungen an Oehm und Rehbein ab. Oehm und Rehbein ist unwiderruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Oehm und Rehbein, hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Oehm und Rehbein GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegen\u00fcber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Oehm und Rehbein gelieferten Waren erfolgt f\u00fcr Oehm und Rehbein. Oehm und Rehbein erwirbt hieran Eigentumsrechte in H\u00f6he des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden erwirbt Oehm und Rehbein Miteigentum an der neuen Sache, im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Oehm und Rehbein berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zur\u00fcckzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeanspr\u00fcche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verj\u00e4hrt sind. Oehm und Rehbein ist berechtigt, die Vorbehaltsware ggf. zu verwerten und offene Forderungen aus dem Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s zu befriedigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.7 Bei einem R\u00fccknahmerecht von Oehm und Rehbein gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz ist Oehm und Rehbein berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat dem zur Abholung der Vorbehaltsware erm\u00e4chtigten Mitarbeitern von Oehm und Rehbein GmbH den Zutritt zu den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen w\u00e4hrend der B\u00fcrozeit, auch ohne vorherige Anmeldung, zu gestatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.8 Die Aus\u00fcbung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder eine Herausgabe der Ware zu verlangen, gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.9 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenst\u00e4nde liegt bei Oehm und Rehbein.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.10. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Einleitung von Pf\u00e4ndungsverfahren, wird der Kunde sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum von Oehm und Rehbein hinweisen und Oehm und Rehbein hier\u00fcber informieren, um die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Oehm und Rehbein die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Kunde gegen\u00fcber Oehm und Rehbein.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">14. Umfang der Rechtseinr\u00e4umung<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">14.1 Oehm und Rehbein beh\u00e4lt die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte an der gelieferten Soft- und Hardware, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmtr\u00e4ger oder der Verpackung angegebenen Schutzrechtshinweise \u2013 auch die eines Dritten \u2013 sind zu beachten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">14.2 Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, r\u00e4umt Oehm und Rehbein dem Kunden das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht bzw. im Rahmen von zeitlich begrenzten Lizenzvertr\u00e4gen das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht ein, die auf dem \u00fcbergebenen Programmtr\u00e4ger enthaltene Software bzw. die Lizenzen vertragsgem\u00e4\u00df und f\u00fcr den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Vervielf\u00e4ltigung, \u00dcbertragung und Nutzung zu einem nicht vertraglich vereinbarten oder vorgesehenen Zweck sind nicht gestattet. Eine Weitergabe an Dritte des Kunden bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung von Oehm und Rehbein. Bei einem Versto\u00df gegen die Lizenzbedingungen ist der Kunde zur Zahlung einer Schadenspauschale in H\u00f6he der doppelten gezahlten Lizenzgeb\u00fchr verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unber\u00fchrt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu f\u00fchren, dass Oehm und Rehbein ein geringerer Schaden entstanden ist.3.3 Sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde daf\u00fcr zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen &#8211; in \u00dcbereinstimmung mit der bei Abschluss des Vertrags g\u00fcltigen Fassung des Handbuchs von Oehm und Rehbein &#8211; eingehalten werden sowie gen\u00fcgend Arbeitsraum zur Verf\u00fcgung steht. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinr\u00e4umung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">14.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software sowie der Softwareschutzschaltung ist unzul\u00e4ssig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder in den anwendbaren Gesch\u00e4ftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwarem\u00e4ngeln bietet Oehm und Rehbein im Rahmen ihrer Softwarepflegevertr\u00e4ge an.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">14.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software (Reverse-Engineering) sowie die Entfernung der Softwareschutzschaltung ist ebenfalls unzul\u00e4ssig. Oehm und Rehbein beh\u00e4lt sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software mit anderen Programmen ben\u00f6tigt, gegen angemessene Verg\u00fctung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde, die in \u00a7 69 e Absatz 2 Urheberrechtsgesetz vorgeschriebenen Beschr\u00e4nkungen zu beachten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">15. Abtretbarkeit von Anspr\u00fcchen<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Anspr\u00fcche aus den mit Oehm und Rehbein geschlossenen Vertr\u00e4gen ohne Zustimmung von Oehm und Rehbein abzutreten oder sonstige Rechte oder Pflichten aus den mit Oehm und Rehbein geschlossenen Vertr\u00e4gen, ganz oder teilweise, auf Dritte zu \u00fcbertragen. Dies gilt auch f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche. Die Zustimmung wird erteilt, wenn ein sch\u00fctzenswertes Interesse des Kunden vorliegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">16. Datenschutz<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Kunde willigt in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit diese zur Durchf\u00fchrung des Vertragsverh\u00e4ltnisses erforderlich sind. Soweit ein berechtigtes Interesse von Oehm und Rehbein an der Speicherung der Daten nicht mehr besteht, kann der Kunde die L\u00f6schung der Daten jederzeit verlangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<h2 style=\"text-align: left;\">17. Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">17.1 Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen bleiben diese Bedingungen in ihren \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen, undurchf\u00fchrbaren oder fehlenden Bestimmung werden die Vertragspartner eine solche rechtlich zul\u00e4ssige Bestimmung vereinbaren, wie sie die Vertragspartner unter Ber\u00fccksichtigung des wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecks vereinbart h\u00e4tten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchf\u00fchrbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">17.2 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Oehm und Rehbein. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft vereinbart.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">17.3 Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der IPR-Vorschriften.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">17.4 Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ab dem 01.09.2023. Sie werden ung\u00fcltig, sobald neue Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen dem Kunden schriftlich, wobei Textform gen\u00fcgt, bekannt gegeben werden. Von diesem Zeitpunkt an gelten die neuen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n            <\/div>\r\n            <div class=\"testimonials_section_inner\">\r\n                <div class=\"row\">\r\n                                    <\/div>\r\n            <\/div>\r\n                    <\/div>\r\n    <\/div>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Oehm und Rehbein GmbH (\u201eOehm und Rehbein\u201c). 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